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   BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 101/81   

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BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 101/81 (https://dejure.org/1983,2986)
BSG, Entscheidung vom 18.08.1983 - 7 RAr 101/81 (https://dejure.org/1983,2986)
BSG, Entscheidung vom 18. August 1983 - 7 RAr 101/81 (https://dejure.org/1983,2986)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 55, 245
  • NZA 1984, 270
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 101/81
    Die Vorschrift ist unverändert aus dem Regierungsentwurf (BT-Drucks. 7/868, S. 31) übernommen worden.

    Sinn der Regelung ist es, den nächsten Familienangehörigen ohne die sonst gebotene gerichtliche Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche nebst Vollstreckung im Zivilprozeß mit Hilfe des Sozialleistungsträgers schnell zu ihrem Recht zu verhelfen (vgl. BT-Drucks 7/868, S. 31).

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 102/76

    Eine tarifliche Lohnerhöhung, die sich in der letzten vor dem Ausscheiden

    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 101/81
    Im Bereich der Arbeitslosenversicherung würde in diesen Fällen das mit der Regelung des § 112 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) u.a. verfolgte Ziel, die Feststellung des Alg nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis möglichst rasch und einfach vorzunehmen, ins Gegenteil verkehrt (vgl. BSG SozR 4100 § 112 Nr. 5).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 101/81
    Dieser Auffassung über die Grenzen der Nachprüfbarkeit der Verwaltungsentscheidung stehen nicht der Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 (NJW 1972, 1411) und das Urteil des 5. Senats des BSG vom 26. September 1972 (BSGE 34, 269) entgegen.
  • BSG, 26.09.1972 - 5 RKnU 21/70
    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 101/81
    Dieser Auffassung über die Grenzen der Nachprüfbarkeit der Verwaltungsentscheidung stehen nicht der Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 (NJW 1972, 1411) und das Urteil des 5. Senats des BSG vom 26. September 1972 (BSGE 34, 269) entgegen.
  • BSG, 01.02.1968 - 10 RV 333/66

    Hinterbliebenenversorgung im Wege des Härteausgleiches - Auslegung des

    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 101/81
    Der Verwaltung ist insoweit ein Beurteilungsspielraum eingeräumt; jedoch hindert dies nicht die gerichtliche Überprüfung, ob die Verwaltung den ihr zustehenden Spielraum bei der Begrenzung und Auslegung des Begriffs eingehalten hat (BSGE 27, 286, 287; 36, 292, 293; BSG SozR 4100 § 36 Nr. 7).
  • BSG, 29.11.1973 - 10 RV 69/73

    Anrechnung des Pauschbetrages auf die Erhöhung der Pflegezulage - Bei Erhöhung

    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 101/81
    Der Verwaltung ist insoweit ein Beurteilungsspielraum eingeräumt; jedoch hindert dies nicht die gerichtliche Überprüfung, ob die Verwaltung den ihr zustehenden Spielraum bei der Begrenzung und Auslegung des Begriffs eingehalten hat (BSGE 27, 286, 287; 36, 292, 293; BSG SozR 4100 § 36 Nr. 7).
  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 34/07 R

    Arbeitslosengeld II - Abzweigung - Vorliegen eines Unterhaltstitels - keine

    Das BSG hat es dementsprechend nicht beanstandet, dass ein Leistungsträger die Höhe einer Abzweigung zugunsten bevorrechtigter Unterhaltsgläubiger beim Vorliegen eines Titels an § 850c ZPO (Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen) orientiert hat, der auch die Obergrenze des dem Unterhaltsschuldner nach § 850d ZPO verbleibenden Einkommens bestimmt (BSGE 55, 245 = SozR 1200 § 48 Nr. 7).
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 30/08 R

    Abzweigung von Geldleistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht -

    Denn von der Frage der sich grundsätzlich auf den Verfügungssatz beschränkenden Bindungswirkung (vgl BSG SozR 3-4100 § 136 Nr. 12 S 67) ist die Frage zu unterscheiden, in welcher Höhe Geldleistungen nach den Vorgaben des § 48 SGB I abgezweigt werden können (vgl ua BSGE 55, 245, 247 = SozR 1200 § 48 Nr. 7 zum Beurteilungsspielraum).
  • BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R

    Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - minderjährige Kinder -

    Vielmehr hat das BSG darauf hingewiesen, dass das Gesetz im Hinblick auf den engsten Familienkreis von einer unterhaltsrechtlichen Gleichbehandlung der gleichrangig Berechtigten sowohl hinsichtlich ihres materiellen Anspruchs als auch bei dessen Durchsetzung ausgeht (BSGE 55, 245 = SozR 1200 § 48 Nr. 7; FamRZ 1987, 274).
  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 32/84

    Auszahlung von Teilen einer Arbeitslosenhilfe - Unterhaltsanspruch - Abzweigung -

    Bei der dem Kläger gewährten Alhi handelt es sich, wie nicht zweifelhaft ist, um eine laufende Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts in diesem Sinne (BSGE 53, 260, 267 [BSG 12.05.1982 - 7 RAr 20/81] SozR 1200 § 54 Nr. 6; BSGE 55, 245, 247 [BSG 18.08.1983 - 7 RAr 101/81] = SozR 1200 § 48 Nr. 7; BSGE 57, 59, 60 f [BSG 20.06.1984 - 7 RAr 18/83] = SozR 1200 § 48 Nr. 8).

    Insoweit ist der Einwand eines Leistungsberechtigten, daß er nicht zu Unterhaltszahlungen aufgefordert worden ist und nach der Praxis der für ihn zuständigen Familiengerichte auch keinen Ehegattenunterhalt schuldet, von Belang; denn abgesehen davon, daß der Leistungsträger berechtigt wäre, den dem Leistungsberechtigten zu belassenden Betrag in Anlehnung an die Rechtsprechung des jeweils zuständigen Oberlandesgerichts zu bestimmen (BSGE 55, 245, 248 [BSG 18.08.1983 - 7 RAr 101/81]), wäre es nicht zu beanstanden, wenn der Leistungsträger von einer Abzweigung absieht, soweit ihm die Unterhaltspflicht zweifelhaft ist und erscheinen darf.

  • BSG, 14.12.1978 - 1 RA 5/78
    Hierbei sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) (vgl zB BSGE 55, 245, 244 mit zahlreichen Nachweisen) die Verhältnisse zugrunde zu legen, die in dem letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tode des Versicherten bestanden.

    Der Begriff des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes ist von der Rechtsprechung (vgl zB BSGE 55, 245, 244) entwickelt werden, um zu verhindern, daß Zufälligkeiten - seien es besonders günstige oder ungünstige Verhältnisse - im Zeitpunkt des Todes des Versicherten für eine in der Regel - qq -.

    Vielmehr ist auf den Einzelfall abzustellen und insbesondere zu berücksichtigen, ob die Krankheit die spätere Todesursache war und ob sie den Tod in absehbarer Zeit hätte herbeiführen müssen (SozR Nr. 67 zu 5 1265 RVG; BSGE 55, 245, 246).

  • BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83

    Unterhaltspflicht - Abzweigungsantrag - Auszahlung des Kinderzuschusses

    Einmal liegt der Zweck des § 48 SGB 1 gerade in einer schnellen Verwirklichung des Unterhaltsanspruchs von Ehegatten und Kindern eines Leistungsempfängers durch Auszahlung eines Teils der Leistung an diese oder den Unterhaltsgewährenden (BSG SozR 1500 § 147 Nr.. 8 S 14) und darin, den nächsten Familienangehörigen ohne die sonst gebotene gerichtliche Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche nebst Vollstreckung im Zivilprozeß mit Hilfe des Sozialleistungsträgers schnell zu ihrem Recht zu verhelfen (vgl. BSGE 55, 245, 247 f = SozR 1200 § 48 Nr.. 7 S 16).

    Ein Abstellen auf den Zeitpunkt des Erlasses der Verwaltungsentscheidung würde dem mit § 48 SGB 1 verfolgten Zweck einer sofortigen Feststellung der Leistung und einer Soforthilfe für den Unterhaltsberechtigten unter Vermeidung langwieriger Ermittlungen (vgl. BSGE 55, 245, 248 = SozR 1200 § 48 Nr.. 7 S 16) strikt zuwiderlaufen und dazu führen, daß die Dauer des Verwaltungsverfahrens, obwohl zumeist von Faktoren innerhalb der Einflußsphäre des Versicherungsträgers abhängig, ausschließlich zu Lasten des Abzweigungsberechtigten ginge.

  • BSG, 16.03.1977 - 1 RA 5/76
    DeShalb ist als maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Unterhaltsverhältnisse der Dauerzustand zu wählen, der sich unter den vor dem Tode vorhandenen Zuständen als der letzte Dauerzustand darstellt, wobei vorübergehende Besonderheiten.in den Unterhaltsverhältnissen grundsätzlich ohne Bedeutung sind (vgl hierzu im einzelnen insbesondere BSG 55, 245 ff).

    Damals konnte die Erkrankung aber noch nicht als "Vorstufe" des Todes (vgl BSGE 55, 245, 246) angesehen werden; sie wurde zu einer solchen vielmehr erst durch die kurz vor dem Tode durchgeführte Herzoperation.

    Die von ihm entwickelte Rechtsprechung zum letzten wirtschaftlichen Dauerzustand will Raum für Billigkeitserwägungen schaffen (BSG 55, 245, 245).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2003 - L 12 AL 1786/02

    Ausübung des Ermessens bei der Abzweigung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht

    Der Verwaltung ist insoweit ein Beurteilungsspielraum eingeräumt, jedoch hindert dies nicht die gerichtliche Überprüfung, ob die Verwaltung den ihr zustehenden Spielraum bei der Begrenzung und Auslegung des Begriffs eingehalten hat (BSGE 55, 245).
  • BSG, 28.06.1979 - 1 RJ 102/78

    Witwerrente - Ausschluß - Von der Ehefrau geerbtes Unternehmen

    Nach ihr kommt es darauf an, ob die Verstorbene während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes, der ihrem Tode vorausgegangen ist, den Unterhalt überwiegend bestritten hat (vgl BSGE 14, 129, 152 = SozR Nr. 1 zu 5 1266 EVO; BSGE 51, 90, 94 = SozR Nr. 7 zu 5 1266 EVO; BSGE 54, 55, 56 : SozR Nr. 11 zu 5 1266 EVO; BSGE 55, 245, 244 = SozR Nr. 15 zu % 1266 RVO; BSG SozR Nr. 2, 5, 4,6 zu 5 1266 RVG; Urteil des erkennenden Senats vom 15. März 1979 - 1 RA 55/78).

    Im Einzelfall kann es dann, wenn die Erkrankung in verhältnismäßig kurzer Zeit zum Tode geführt und somit gleichermaßen die Vorstufe des Todes dargestellt hat, aus Billigkeitsgründen gerechtfertigt sein, die durch sie bewirkte Verschlechterung der Unterhaltslage nicht als Prüfungsmaßstab für die Voraussetzungen der Witwerrente anzulegen und statt dessen das Ende des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes auf den Beginn der zum Tode führenden Krankheit festzulegen (vgl hierzu insbesondere BSGE 55, 245, 245 : SozR Nr. 15 zu 5 1266 EVO; BSG SozR 2200 5 1266 Nr. 7).

  • LSG Bayern, 24.07.2003 - L 10 AL 359/02

    Rechtmäßigkeit einer Abzweigung von der Arbeitslosenhilfe; Auszahlung laufender

    Bei der Festlegung der Höhe des Abzweigungsbetrages steht der Beklagten ein Beurteilungsspielraum zu (vgl Mrozynski aaO RdNr 6, BSGE 55, 245 ff), es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff.

    Vom Gericht ist dabei zu prüfen, ob die Verwaltung den ihr zustehenden Spielraum bei der Begrenzung und Auslegung dieses Begriffes eingehalten hat (BSGE 55, 245 mwN).

  • BSG, 31.10.1978 - 5 RJ 22/77
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2003 - L 8 AL 685/02

    Ausübung des Ermessens bei einer Abzweigungentscheidung

  • LSG Hessen, 21.06.2000 - L 6 AL 259/00

    Abzweigung - Angemessenheit bei Vorliegen eines Unterhaltstitels - pauschalierte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2007 - L 19 B 97/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Düsseldorf, 27.09.2006 - S 4 KR 191/03

    Krankenversicherung

  • BSG, 03.02.1977 - 11 RA 38/76
  • VG Düsseldorf, 27.05.2008 - 27 K 4267/07

    Rundfunkgebühr Befreiung Härte Zuschlag Abzweigung Unterhalt Unterhaltspflicht

  • LSG Berlin, 23.10.2002 - L 9 KR 11/00
  • SG Stade, 24.04.2006 - S 17 AS 145/06
  • BSG, 12.12.1979 - 1 RA 71/78
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2002 - L 7 AL 133/99
  • BSG, 23.06.1981 - 1 RA 57/80
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